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Startseite - GBT Forum - Lebenszykluskostenrechnung im Umfeld von Gebäuden DIN VDI Bewertungssystem BMVBS 2.11 Facility Management
 

Lebenszykluskostenrechnung im Umfeld von Gebäuden DIN VDI Bewertungssystem BMVBS 2.11 Facility Management

Text Datum Benutzer
Lebenszykluskostenrechnung im Umfeld von Gebäuden DIN VDI Bewertungssystem BMVBS 2.11 Facility Management
Hallo, im Anhang Auszug aus Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) 2.1.1. BMVBS 9_4 ohne Tabellen.Viel Erfolg
Bamert

Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
Ökonomische Qualität


Lebenszykluskosten
Relevanz und Zielsetzungen
Beschreibung, Kommentar
Einzubeziehende Aspekte
Gebäude verursachen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg hohe Kosten. Dies bezieht sich sowohl auf die Errichtung von Gebäuden als auch auf deren Nutzung bis hin zum Abriss. Im Sinne eines wirtschaftlichen Umgangs mit finanziellen Ressourcen besteht für den Bereich Bauen und Betreiben das Ziel in einer Minimierung der gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus von Gebäuden (vgl. [1]).Bisher fokussiert der herkömmliche P lanungs- und Bauablauf hauptsächlich auf eine Minimierung der H erstellungskosten eines Gebäudes. Die Folgekosten finden aus diesem Grund oft nur wenig Beachtung. Bei der Entscheidungsfindung spielt oft ausschließlich die Höhe der H erstellungskosten eine Rolle, während die oft weitreichenden Auswirkungen von P lanungsentscheidungen auf die Nutzungskosten der Immobilie über den Lebenszyklus teilweise unbekannt sind und häufig noch unberücksichtigt bleiben. Im Sinne einer zukunftsfähigen Bauweise sollen heutige Einsparungen jedoch nicht auf Kosten zukünftiger Nutzer und Besitzer vorgenommen werden. Da die Folgekosten hierzu noch stärkere Beachtung finden müssen, wird im vorliegenden Kriterium der gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus neben den H erstellkosten auch die Höhe der zu erwartenden Nutzungskosten beurteilt, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gebäude stehen.
- H erstellungskosten nach DIN 2 7 6— Kostengruppen 3 0 0 u. 40 0
- Ausgewählte Kostengruppen der Baunutzungskosten nach DIN 18 9 6 0 - Diskontierungszinssatz, Preissteigerungsraten
Tarife für Wärme, Strom, Wasser und Stundenverrechnungssätze für Reinigung Je niedriger die gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus ausfallen, umso besser ist das Gebäude zu beurteilen. Q quantitativ e Bewertung mit Bezugseinheit [€ / m2 BGF].
Grundlagen
Die gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus setzen sich üblicherweise aus allen Kosten, die über die geplante bzw. angenommene Lebensdauer des betrachteten Gebäudes entstehen, zusammen. Dabei werden die Kosten von der Projektentwicklung bis zur Herstellung und Übergabe des Gebäudes als Herstellungskosten definiert. Die übrigen Kosten ab der Übergabe von der Inbetriebnahme bis zur Entsorgung werden als Folgekosten bezeichnet.
Die gebäudebezogenen Nutzungskosten werden als Barwert über den vorgegebenen Betrachtungszeitraum von 50 Jahren ermittelt. Sie werden als Nettowert angegeben und auf einen m2 BGF bezogen. Die Bewertung erfolgt über einen Vergleich mit Bewertungsmaßstäben, die aus der Analyse von Vergleichsgebäuden gewonnen wurden.
Zusätzlich zu dem für die Bewertung des Kriteriums relevanten Betrachtungszeitraum der ersten 50 Jahre werden die gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus auch für die Betrachtungszeiträume 30 und 100 Jahre nach der gleichen Methode ermittelt und in der Dokumentation als Vergleichswerte nachgewiesen.
Folgende ausgewählte Kostenarten werden für die Berechnung der gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus berücksichtigt:
1. ausgewählte Herstellungskosten
2. ausgewählte Nutzungskosten
2.1 ausgewählte Betriebskosten (Ver- und Entsorgung, Reinigung, Bedienung, Inspektion und Wartung)
2.2 ausgewählte Instandsetzungskosten
Die Berechnungsverfahren für diese ausgewählten Kostenarten werden im Folgenden erläutert.
Berechnungsverfahren
1. Ausgewählte Herstellungskosten
Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden die Kosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 berücksichtigt. Details werden angegeben in Anlage 1.
Die Ermittlung der Herstellungskosten der Kostengruppen 300 und 400 erfolgt auf Basis der Kostenermittlung bzw. einer Kostenfeststellung. Die Ermittlung ist für das Jahr der Bewertung vorzunehmen, ggf. ist eine Umrechnung auf den entsprechenden Preisstand vorzunehmen. Die Angabe erfolgt netto und wird auf den m2 BGF bezogen Ausgewählte NutzungskostenBerücksichtigt werden ausgewählte Kostengruppen der DIN 18960 mit unmittelbarem Bezug zum Gebäude. Details werden angegeben in Anlage 1.Folgende Kostengruppen der DIN 18960 werden bei der Berechnung der Nutzungskosten berücksichtigt: 2.1: KG 300 nach DIN 18960: Ausgewählte Betriebskosten KG 310 und KG 320 nach DIN 18960: Ver- und EntsorgungDie Ermittlung der Kosten für ausgewählte Kostenarten der Ver- und Entsorgung erfolgt unter Verwendung vorgegebener Kostenkennwerte für die Bereitstellung der Endenergie sowie für die Ver- und Entsorgung mit Wasser (durchschnittliche Mischpreise). Jährliche Preissteigerungen werden auf der Basis vorgegebener Preissteigerungsraten berücksichtigt. Für die Ermittlung des Barwertes werden der vorgegebene einheitliche Diskontierungszinssatz und ein einheitlicher Betrachtungszeitraum von 50 Jahren verwendet. Die Kosten für Ver- und Entsorgung werden einheitlich auf den m2 BGF bezogen.Die für die Ermittlung der Ver- und Entsorgungskosten erforderlichen Randbedingungen sind in der Anlage 4 definiert.Die Kosten für Ver- und Entsorgung werden als regelmäßige Zahlungen betrachtet, die im Betrachtungszeitraum jährlich anfallen.2.1.1: KG 310 nach DIN 18960: Ausgewählte Versorgungskosten (Energie / Strom und Wasser)KG 311 nach DIN 18960: WasserGrundlage für die Ermittlung der Kosten für Versorgung mit Trinkwasser bilden die Berechnungsergebnisse aus dem Kriterium Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen”. Diese Ergebnisse werden mit entsprechenden Kostenkennwerten für die Trinkwasserversorgung verknüpft. Über eine vorgegebene Preissteigerungsrate wird die angenommene jährliche Preissteigerung berücksichtigt.KG 312 - 316 nach DIN 18960: Öl, Gas, feste Brennstoffe, Fernwärme, Strom Grundlage für die Ermittlung der Kosten für Versorgung mit Öl, Gas, fest Brennstoffe, Fernwärme und Strom bilden die Berechnungsergebnisse zum Bedarf an Endenergieträgern für Raumheizung, Warmwasserbereitung, Hilfsenergie, Beleuchtung und Klimatisierung nach DIN 18599.Für die Ermittlung der Energiekosten ist der Endenergiebedarf in Abhängigkeit vom Energieträger anhand des Heizwerts Hi aus der Anlage 4 in Brennstoffmengen umzurechnen.Die Berechnung ist nach folgender Formel durchzuführen: m„, - = 0h,f ./H.. [(ME)/a]mit Qh,f,j Endenergiejahresbedarf für Heizwärme [kWh/a] des realisierten Gebäudes je Energieträger jHL; Heizwert [kWh/(ME)] des Energieträgers j, als vorhandener Wert des realisierten Gebäudes, ansonsten nach nachstehender Tabelle Die ermittelte Menge an Endenergieträgern wird mit einem entsprechenden Kostenkennwert multipliziert, über eine Preissteigerungsrate wird eine angenommene jährliche Preissteigerung berücksichtigt.Für den Fall, dass aus gebäudebezogenen Anlagen, die bei der Ermittlung der Bau- und Nutzungskosten berücksichtigt werden, Energie in das Netz eingespeist wird, gilt:Für die ersten 20 Jahre wird die Einspeisevergütung entsprechend EEG als Einnahme separat ausgewiesen und in die Berechnung der gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus einbezogen,Für die folgenden Jahre wird der Energiebedarf des Gebäudes um die Leistung der installierten Anlage reduziert, und damit über die Energiekosten in die Berechnung einbezogen. Auf die Berücksichtigung der Kosten für eine Ersatzinvestition nach Ablauf der rechnerischen Nutzungsdauer der Anlage sowie der Nutzungskosten ist zu achten.Eine nachvollziehbare Aufstellung der angesetzten Werte ist als Anlage zu den Berechnungen zu erstellen.2.1.2: KG 320 nach DIN 18960: Entsorgung AbwasserGrundlage für die Ermittlung der Kosten für Abwasserentsorgung bilden die Berechnungsergebnisse aus dem Kriterium Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen". Diese Ergebnisse werden mit entsprechenden Kostenkennwerten für die Abwasserentsorgung verknüpft. Über eine vorgegebene Preissteigerungsrate wird die angenommene jährliche Preissteigerung berücksichtigt.2.1.3: KG 330 nach DIN 18960: Reinigung und Pflege von GebäudenDie Kosten für ausgewählte Kostenarten der Reinigung des Gebäudes werden aus der Summe der Kosten für die Unterhaltsreinigung der Boden- und Fenster-/ Glasflächen sowie der Sanitäranlagen gebildet. In die Ermittlung fließen ein der Reinigungsaufwand je Oberflächenart in Stunden/m2 Bauteil, der Reinigungszyklus sowie ein mittlerer Stundenverrechnungssatz. Die Grundlagen der Berechnung sind in Anlage 2 aufgeführt.Die Reinigungskosten für Bodenflächen werden anhand eines Faktorenmodells des bewerteten Reinigungsleistungswerts differenziert nach Bodenbelagsarten ermittelt.1 RBN = EAB.•fI • pB.) lkB ANGF 1 [€/a] mitAgi Bodenfläche der Bodenbelagsart ifi Anzahl Reinigungen pro Jahr PB.i Reinigungsleistungswert des Bodens in Abhängigkeit derBodenbelagsart in [h/m2 ) lkB Stundenverrechnungssatz der Lohnkosten für die Reinigungsdienstleistung Bodenflächen [€/h] Die Reinigungskosten für Fensterflächen müssen ebenfalls nach einzelnen Flächen differenziert ermittelt werden, falls die Reinigungsintervalle in Teilbereichen i erheblich voneinander abweichen.RF,,, - EAF PF,1 ) I kF ANGF mitANGF Netto-Grundfläche [m2 ] nach DIN 277-1 [7] des realisierten Gebäudes Fensterfläche je Teilbereich i fi Anzahl der Reinigungen pro Jahr PF,i Reinigungsleistungswert des Fenster in Abhängigkeitdes Reinigungsintervalls in [h/m2 ] lkF Stundenverrechnungssatz der Lohnkosten für die Reinigungsdienstleistung Fensterflächen [€/h] Die ermittelten Reinigungskosten werden über einen vorgegebenen Preissteigerungsfaktor an die angenommene jährliche Preisentwicklung angepasst. Über einen vorgegebenen Diskontierungszinssatz erfolgt die Ermittlung des Barwertes. 2.1.4: KG 350 nach DIN 18960: Bedienung, Inspektion und WartungKG 351 nach DIN 18960: Bedienung der Technischen Anlagen Für die Ermittlung von Kosten im Rahmen der Bewertung werden die Kosten für die Bedienung der Technischen Anlagen (KG 351 der DIN 18960) nicht berücksichtigt. KG 352 nach DIN 18960: Inspektion und Wartung der Baukonstruktion Die jährlichen Kosten für die Inspektion und Wartung Baukonstruktion werden als Prozentsatz der Herstellungskosten für die Komponenten der Baukonstruktion nach KG 300 der DIN 276 ermittelt. Dieser mittlere jährliche Aufwand für Wartung und Inspektion beträgt 0,1% (Anlage 3).Die ermittelten Kosten für die Inspektion und Wartung der Baukonstruktion werden über einen vorgegebenen Preissteigerungsfaktor an die angenommene jährliche Preisentwicklung angepasst. Über einen vorgegebenen Diskontierungszinssatz erfolgt die Ermittlung des Barwertes. Die Kosten für die Inspektion und Wartung der Baukonstruktion werden als regelmäßige Zahlungen betrachtet, die jährlich anfallen.KG 353 nach DIN 18960: Inspektion und Wartung der TGADie jährlichen Kosten für die Inspektion und Wartung der technischen Anlagen werden als Prozentsatz der Herstellungskosten für die Komponenten der TGA nach KG 400 der DIN 276 ermittelt. Die Prozentsätze können der Anlage 3 entnommen werden.Die ermittelten Kosten für die Inspektion und Wartung der technischen Anlagen werden über einen vorgegebenen Preissteigerungsfaktor an die angenommene jährliche Preisentwicklung angepasst. Über einen vorgegebenen Diskontierungszinssatz erfolgt die Ermittlung des Barwertes. Die Kosten für die Inspektion und Wartung der technischen Anlagen werden als regelmäßige Zahlungen betrachtet, die jährlich anfallen.Die Kosten für die für Inspektion und Wartung der TGA werden ermittelt für folgende Bauteile:- der Sanitärtechnischen und feuerschutztechnischen Anlagen (nach AMEV/VDI 2067)- der Heizungsanlage (nach AMEV/VDI 2067)- der Lüftungsanlage (nach AMEV/VDI 2067)- der Klimaanlage (nach AMEV/VDI 2067)- der Anlage zur Trinkwassererwärmung (nach AMEV/VDI 2067)- der Beleuchtungsanlagen, Stark- und Schwachstromanlagen (nach AMEV) - der Aufzüge (nach AMEV)- der Gebäudeautomation (nach AMEV)Die Ermittlung der Kosten erfolgt unter Verwendung der Anlage 3.Sofern keine detaillierten Kostenangaben (dritte Ebene) vorliegen, können die Inspektions- und Wartungskosten für alle Bauteile der Kostengruppe 410 bis 470 nach DIN 276 im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens mit den Prozentsätzen der Herstellungskosten pro Jahr der Anlage 3 abgebildet werden.2.2: KG 400 nach DIN 18960: Instandsetzungskosten Die jährlichen Kosten für die Instandsetzung der Baukonstruktion und der technischen Anlagen werden unterschieden in regelmäßige Zahlungen für die jährliche Instandsetzung sowie in unregelmäßige Zahlungen für Ersatzinvestitionen nach Ablauf der angenommenen / rechnerischen Nutzungsdauer der Bauteile und der haustechnischen Komponenten.Unter Berücksichtigung vorgegebener Preissteigerungsraten werden die Kosten für das Jahr der Ersatzinvestition wie Herstellungskosten ermittelt.Die ermittelten Kosten für die Instandsetzungen werden über einen vorgegebenen Preissteigerungsfaktor an die angenommene jährliche Preisentwicklung angepasst. Über einen vorgegebenen Diskontierungszinssatz erfolgt die Ermittlung des Barwertes über den vorgegebenen Betrachtungszeitraum von 50 Jahren. Die Kosten für Instandsetzungen der Baukonstruktion und der technischen Anlagen werden als regelmäßige Zahlungen betrachtet, die jährlich anfallen.Die Prozentsätze können der Anlage 3 entnommen werden.Die Ermittlung der Kosten erfolgt unter Verwendung der Anlage 3.Auf die vollständige Berücksichtigung der Ersatzinvestitionen für Bauteile und Komponenten der KG 300 und 400 nach DIN 276 mit einer Nutzungsdauer kleiner als der Betrachtungszeitraum ist zu achten.Für die Ermittlung von Kosten im Rahmen der Bewertung wird davon ausgegangen, dass eine Erneuerung (Ersatz) immer nur nach Ablauf der rechnerischen Nutzungsdauer erfolgt.Bei den Kosten für die Ersatzinvestition werden die Kosten für Rückbau und Entsorgung der ausgetauschten Bauteile und Komponenten vernachlässigt.2.2.1: KG 410 nach DIN 18960: Instandsetzung der BaukonstruktionenFür die Bauteile der Kostengruppe 300 nach DIN 276 wird auf die Ermittlung der „laufenden" Instandsetzung verzichtet. Zu erfassen sind danach dieErsatzinvestitionen nach Ablauf der rechnerischen Nutzungsdauer für die Bauteile der Baukonstruktion deren rechnerische / angenommene Lebensdauer kleiner als 50 Jahre ist.Die Kosten für die Ersatzinvestition nach Ablauf der rechnerischen / angenommenen Nutzungsdauer ohne Kosten für Rückbau und Entsorgung werden gemäß Anlage STB1601 erfasst für folgende Bauteilgruppen:- Gründung- Außenwände- Innenwände- Decken- Dächer- Baukonstruktive Einbauten- Baukonstruktionen, sonstigeDie rechnerischen Nutzungsdauern sind dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen in der überarbeiteten Fassung Stand Januar 2001, den Angaben auf www.nachhaltigesbauen.de und VDI 2067 zu entnehmen. Hiervon abweichende spezifische Ansätze für die Lebensdauer und den Instandhaltungsaufwand dürfen angesetzt werden, sofern diese vom Hersteller schriftlich bestätigt werden und diese Angaben in die Gewährleistung des Gebäudes mit einfließen.Sofern keine detaillierten Kostenangaben vorliegen, können die unregelmäßigen Instandsetzungskosten für alle Bauteile der Kostengruppe 300 nach DIN 276 im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens mit 1,2 % der Herstellungskosten pro Jahr für die Kostengruppe 300 abgebildet werden.2.2.2: KG 420 nach DIN 18960: Instandsetzung der TGADie jährlichen Kosten für die regelmäßige Instandsetzung der technischen Anlagen werden als Prozentsatz der Herstellungskosten für die Komponenten der TGA nach KG 400 der DIN 276 ermittelt. Die Prozentsätze können der Anlage 3 entnommen werden.Die ermittelten Kosten für die regelmäßige Instandhaltung der technischen Anlagen werden über einen vorgegebenen Preissteigerungsfaktor an die angenommene jährliche Preisentwicklung angepasst. Über einen vorgegebenen Diskontierungszinssatz erfolgt die Ermittlung des Barwertes.Die Kosten für die für regelmäßige Instandsetzung der TGA werden ermittelt für folgende Bauteile:- der sanitärtechn. und feuerschutztechn. Anlagen (nach AMEV/VDI 2067) - der Heizungsanlage (nach AMEV/VDI 2067)- der Lüftungsanlage (nach AMEV/VDI 2067)- der Klimaanlage (nach AMEV/VDI 2067)- der Anlage zur Trinkwassererwärmung (nach AMEV/VDI 2067)- der Beleuchtungsanlagen, Stark- und Schwachstromanlagen (nach AMEV) - der Aufzüge (nach AMEV)- der Gebäudeautomation (nach AMEV) Dabei werden die pauschalen Ansätze aus AMEV und VDI 2067 übernommen.Sofern keine detaillierten Kostenangaben (dritte Ebene) vorliegen, können die regelmäßigen Instandsetzungskosten für alle Bauteile der Kostengruppe 410 bis 470 nach DIN 276 im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens mit den Prozentsätzen der Herstellungskosten pro Jahr der Anlage 3 abgebildet werden.Zusätzlich werden die Kosten für die Ersatzinvestition nach Ablauf der rechnerischen / angenommenen Nutzungsdauer ohne Kosten für Rückbau und Entsorgung erfasst.Sofern keine detaillierten Kostenangaben vorliegen, können die unregelmäßigen Instandsetzungskosten für alle Bauteile der Kostengruppe 400 nach DIN 276 iRahmen eines vereinfachten Verfahrens mit 2,0 % der Herstellungskosten pro Jahr für die Kostengruppe 400 abgebildet werdenFür eine genauere Berechnung können die Anlagen der KG 400 individuell entsprechend der Angaben in der VDI 2067 berücksichtigt werden. Die nicht in der VDI abgebildeten Kostengruppen werden nach AMEV abgebildet.Dabei sind folgende Anlagen zu berücksichtigen: - Abwasser, Wasser- und Gasanlagen- Wärmeversorgungsanlagen- Starkstromanlagen- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen - Förderanlagen- Nutzungsspezifische Anlagen- Gebäudeautomation- sonstige Maßnahmen für technische Anlagen3. Kosten für Rückbau und EntsorgungDie Kosten für den Rückbau und die Entsorgung werden in der aktuellen Version nicht berücksichtigt.Grundlagen der Barwertmethode Die allgemeine Formel für den Barwert lautet(vgl. [17]):T_ I ctCO 0 (1+i) tt=0 mit Co: Barwert Ct: Summe der Zahlungen ak aktueller Zeitpunkt T: Betrachtungshorizont i: Kalkulationzinssatz BerechnungshilfsmittelZugelassen sind Planungs- und Bewertungshilfsmittel, soweit sie die Anforderungen und Rechenregeln des Kriteriums erfüllen. Sie müssen u.a. in der Lage sein a) die Korrektheit und Vollständigkeit der Erfassung der Baukonstruktion und der technischen Anlagen über Plausibilitätsbetrachtungen nachzuweisen b) folgende Teilergebnisse anzugeben: Herstellkosten der KG 300Herstellkosten der KG 400Barwert unregelmäßige Zahlungen der KG 300 (Ersatzinvestitionen) Barwert unregelmäßige Zahlungen der KG 400 (Ersatzinvestitionen) Barwert regelmäßige Instandsetzungskosten der KG 300 Barwert regelmäßige Instandsetzungskosten der KG 400Barwert regelmäßige Kosten für Inspektion und Wartung der KG 400 Barwert regelmäßige ReinigungskostenBarwert regelmäßige Energiekosten Barwert der regelmäßigen Kosten für Wasserver- und Entsorgung NutzungsdauernFür die Berechnung der Nutzungskosten sind die Mittelwerte der Datenbank zu Nutzungsdauern von Bauteilen anzusetzen. Diese Datenbank ist im Internetportal Nachhaltiges Bauen des BMVBS veröffentlicht: http://www.nachhaltigesbauen.de/baustoff-und-gebaeudedaten/nutzungsdauem-von¬bauteilen.html Für die Bauteile der Kostengruppe 300 nach DIN 276 können bei fehlenden Nutzungsdauerannahmen ersatzweise die Angaben zur mittleren Lebensdauer dem Leitfaden des BMVBS entnommen werden: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_ 8183/Leitfaden-Nachhaltiges-Bauen.pdf Für die Bauteile der Kostengruppe 400 nach DIN 276 können ersatzweise dieAnsahen zur mittleren Tehensdauer der VDI 2067: 2000 verwendet werden.Beziehungen zu Übernahme von Berechnungsergebnissen der DIN 18599.weiteren Kriterien Übernahme von Berechnungsergebnissen aus Kriterium Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen. Bauteile und Nutzungsarten zur LCC-Berechnung Reinigungsaufwand und Kostenkennwerte Wartung, Instandhaltung LCC-Berechnungsgrundlagen: Heizwerte, Kostenkennwerte Preissteigerung, Diskontierungszinssatz Für die Beurteilung zwingend erforderliche Unterlagen Kostenermittlung nach DIN 276 Ermittlung ausgewählter Nutzungskosten nach DIN 18960 Dokumentation der gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus für Betrachtungszeitraum von 50 Jahren bezogen auf m2 NGF, m2 BGF, m3 BRI, m2 vermietbare Fläche, Anzahl Arbeitsplätze. Zusätzlich zu dem für die Bewertung des Kriteriums relevanten Betrachtungszeitraum der ersten 50 Jahre werden die gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus auch für die Betrachtungszeiträume 30 und 100 Jahre nach der gleichen Methode ermittelt und in der Dokumentation als Vergleichswerte nachgewiesen. Die in der Tabelle enthaltenen gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus setzen sich zusammen aus den Herstellkosten und dem Barwert der Nutzungskosten über 50 Jahre (inkl. Erneuerungsinvestition). Die differenzierte Darstellung der Herstellungs- und Nutzungskosten erfolgt in der Dokumentation. Die Zuordnung zu Kategorie 2 muss entsprechend der nachfolgenden Kriterien detailliert begründet und prüffähig nachgewiesen werden. Andernfalls erfolgt die standardmäßige Zuordnung zu Kategorie 1.Als Sonderbedingungen für Kategorie 2 können anerkannt werden:Gebäude mit nachweislich schwierigen Baugrundbedingungen (siehe detaillierte Aufschlüsselung der KG 300)Gebäude mit realisierten Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Umweltschutz, die derzeit noch nicht wirtschaftlich sindGebäude mit erhöhten baulichen Anforderungen bei mindestens 2 der genannten Kriterien (Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz, Terrorprävention) Begriffe und Definitionen der DIN 31051- Grundlagen der Instandhaltung Die DIN 31051 geht von folgenden Begriffen und Definitionen aus: Instandhaltung Die Instandhaltung kann vollständig in die Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung unterteilt werden, wobei unter der Instandhaltung - die Kombination aller technischen administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann - zu verstehen ist.- Wartung Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats. - InspektionMaßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Betrachtungseinheit einschließlich Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung.- Instandsetzung Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserung. - Verbesserung (keine Berücksichtigung im Kriterium)Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit, ohne die von ihr geforderte Funktion zu ändern.Begriffe und Definitionen der VDI 2067 Die VDI 2067 Blatt 1 geht von folgenden Begriffen und Definitionen aus:Instandhaltung Methoden zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Mitteln eines Systems. Die Instandhaltung umfasst die Wartung, Inspektion und Instandsetzung.Instandsetzung Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines SystemsErneuerung Während es sich bei der Instandsetzung um die laufende Erhaltung der Betriebsbereitschaft handelt, liegt bei der Erneuerung eine Ersatzinvestition vor, die aus Altersgründen, auf Grund eines Schadens bzw. auf Grund des technischen Fortschritts erforderlich ist. Hierbei sind die Erneuerungen üblicherweise auf das gesamte Wirtschaftsgut zu beziehen.
1. In VDI 2067 und AMEV enthaltene Angaben
2. Voraussetzungen
VDI 2067 enthält für einzelne Bauteile der Haustechnik folgende Anteile:
- rechnerische Nutzungsdauer in Jahren
- Aufwand für Instandsetzung in Prozent der Investitionssumme pro Jahr
- Aufwand für Wartung und Inspektion in Prozent der Investitionssumme pro Jahr
- Aufwand für Bedienung in Stunden pro Jahr
AMEV enthält für die Kostengruppen der Haustechnik folgende Anteile:
- Aufwand für Instandsetzung in Prozent der Investitionssumme pro Jahr
- Aufwand für Wartung und Inspektion in Prozent der Investitionssumme pro Jahr
- Aufwand für Bedienung in Stunden pro Jahr
(Für die Ermittlung von Kosten im Rahmen der Zertifizierung wird vereinbart, dass Kos¬ten für die Bedienung von Anlagen nicht berücksichtigt werden.)
Voraussetzung für die Anwendung der VDI 2067 ist eine detaillierte Ermittlung der Baukosten nach DIN 276 für die Kostengruppe 400. Soweit möglich sind dabei die Anlagen wie folgt zu erfassen
- die Heizungsanlage
- Komponenten der Erzeugung (u. a. Heizkessel)
- Komponenten der Nutzenübergabe (u. a. Heizkörper) - Komponenten der Verteilung (u. a. Rohrleitungen)
(Angaben für Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, Solarkollektoren, Haus¬übergabestationen, Wärmenetze, Tanks und bauliche Anlagen liegen vor)
- die Raumlufttechnik
- Komponenten der Nutzenübergabe - Komponenten der Verteilung
- Komponenten der Erzeugung
(Angaben für Wärmerückgewinnung, Kühldecken, Kühlsegel, Entfeuchter usw. liegen vor)
- die Erwärmung von Trinkwasser - Komponenten der Nutzenübergabe - Komponenten der Verteilung - Komponenten der Erzeugung
Voraussetzung für die Anwendung der AMEV ist eine Aufschlüsselung der Baukos¬ten in die Untergruppen der technischen Ausrüstung.
Die Angaben zur Instandsetzung der TGA (KG 400) verstehen sich als „laufende Instand¬setzung". Eine Ersatzinvestition nach Ablauf der Nutzungsdauer ist zusätzlich zu be¬rücksichtigen, z. Z jedoch ohne Rückbau und Entsorgung.
Preissteigerung und Diskontierungszinssatz Version 2009
Für die Berechnung der Lebenszykluskosten werden folgende Zinssätze vorgegeben:
Allgemeine jährliche Preissteigerung: 2%
Diskontierungszinssatz (nominal): 5,5%
Abweichend von der allgemeinen mittleren Preissteigerung gilt für Heiz- und Elektroenergie: Jährliche Preissteigerung Heiz- und Elektroenergie (nominal): 4%
26 Apr 2010
09:23:21
Bamert Michael

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