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Startseite - GBT Forum - Kennzahlen Systematik Gebäudetechnik
 

Kennzahlen Systematik Gebäudetechnik

Text Datum Benutzer
Kennzahlen Systematik Gebäudetechnik
Im Anhang SIA Systematik, viel Erfolg.
SIA 416/1:200█ Bauwesen 504416/1 http://www.crb.ch

EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L'ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION
Kennzahlen für die Gebäudetechnik
Bauteilabmessungen, Bezugsgrössen und Kennzahlen für Bauphysik, Energie- und Gebäudetechnik
INHALTSVERZEICHN
Vorwort
Geltungsbereich
0.1 Abgrenzung
0.2 Normative Verweisungen
0.3 Hinweise zur Anwendung
Verständigung
1.1 Definitionen
1.2 Indizes
1.3 Begriffe, Symbole und Einheiten
Bauteilabmessungen
2.1 Plangrundlagen
2.2 Abmessungen für wärmetechnische
Berechnungen
2.3 Detailbestimmungen
Bezugsgrössen
3.1 Allgemeines
3.2 Energiebezugsfläche
3.3 Gebäudehüllfläche
Energiekennzahl
4.1 Gesamt-Energiekennzahl
4.2 Teilenergiekennzahlen nach Verwendungszweck
4.3 Teilenergiekennzahlen nach Energieträger
4.4 Energiebilanz mit Eigenproduktion
Weitere Kennzahlen
5.1 Glasanteil
5.2 Glasflächenzahl
5.3 Gebäudehüllzahl
Anhang A Zuordnung von Räumen zu den Flächen
nach SIA 416 (informativ)Anhang B Brenn- und Heizwerte der Energieträger (informativ) Anhang C PublikationenVORWORT
In den bestehenden SIA-Normen der Bauphysik und Gebäudetechnik wurden bisher zum Teil unterschiedliche Bauteilabmessungen verwendet. Das hatte zur Folge, dass die Daten für die Berechnungen nach den verschiedenen Normen immer wieder neu erhoben werden mussten. Auch für die Bezugsgrössen wurden teilweise unterschiedliche Definitionen angewendet, sodass die entsprechenden Grössen nicht vergleichbar waren.
Es ist der Zweck dieser Norm, Bauteilabmessungen und Bezugsgrössen für alle SIA-Normen der Bauphysik und der Gebäudetechnik einheitlich zu definieren, damit in Zukunft für alle Berechnungen ein gemeinsamer Datensatz verwendet werden kann. Diese Norm ist eine Ergänzung zur Norm SIA 416 Flächen und Volumen von Gebäuden (Ausgabe 2003). Sie baut auf ihren Definitionen auf. Diese Norm ersetzt die Empfehlung SIA 180/4 Energiekennzahl (Ausgabe 1982). Sie übernimmt die Definition der Energiekennzahl aus dieser Empfehlung und dehnt sie auf Gebäude mit Eigenenergieproduktion aus. Sie enthält eine vereinfachte, sich auf die Norm SIA 416 beziehende Definition der Energiebezugsfläche. Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung verzichtet sie auch auf die Korrekturfaktoren (Teilzeit-, Temperatur- und Raumhöhen-Korrekturfaktoren) zur Energiebezugsfläche. Diese Norm definiert einige weitere, für energetische Betrachtungen nützliche Kenzahlen.
GELTUNGSBEREICH
Abgrenzung 0.1.1 Die vorliegende Norm definiert – in Ergänzung zur Norm SIA 416 – die Bauteilabmessungen und Bezugs- grössen, welche bei bauphysikalischen und gebäudetechnischen Berechnungen verwendet werden. Sie vereinheitlicht damit die Daten, die für solche Berechnungen erhoben werden müssen.
0.1.2 Diese Norm gilt insbesondere für Berechnungen nach den folgenden Normen:
Norm SIA 180 Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau Norm SIA 380/1 Thermische Energie im Hochbau (in Revision) Empfehlung SIA 380/4 Elektrische Energie im Hochbau (in Revision: neu Norm) Norm SIA 382/1 Lüftungs- und Klimaanlagen – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen Empfehlung SIA V 382/2 Kühlleistungsbedarf von Gebäuden Norm SIA 384/1 Zentralheizungen (in Revision) Norm SIA 384.201 Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm- Heizlast mit Anhang ND Norm SIA 385/3 Warmwasserversorgungen für Trinkwasser in Gebäuden
Normative Verweisungen
Der Text dieser Norm enthält normative Verweisungen auf folgende Publikationen:
Norm SIA 180 Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau Norm SIA 380/1 Thermische Energie im Hochbau (in Revision) Norm SIA 416 Flächen und Volumen von Gebäuden – Definitionen prEN 15203 Energieeffizienz von Gebäuden – Bewertung des Energieverbrauchs und Festlegung der Leistungsindikatoren Hinweise zur Anwendung Alle Berechnungen sind nachvollziehbar darzustellen. Die Werte in den Berechnungsunterlagen müssen mit den Massen der dazugehörigen Pläne übereinstimmen.
VERSTÄNDIGUNG
1.1 Definitionen
1.1.1 Geschossflächen
Figur 1.1 Die Geschossfläche GF und ihre Aufteilung in Teilflächen gemäss SIA 416
Geschossfläche GF Nettogeschossfläche NGF Nutzfläche NF Hauptnutzfläche HNF Nebennutzfläche NNF Verkehrsfläche VF Funktionsfläche FF Konstruktionsfläche KF Die Definitionen der Geschossflächen sind SIA 416 entnommen. Präzisierungen durch die vorliegende Norm sind kursiv gesetzt. Geschossfläche GF surface du plancher SP AGF m2 Die Geschossfläche GF ist die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche der zugänglichen Geschosse einschliesslich der Konstruktionsflächen. Nicht als Geschossfläche gerechnet werden Flächen von Hohlräumen unter dem untersten zugänglichen Geschoss. Die Geschossfläche gliedert sich in - Nettogeschossfläche NGF, - Konstruktionsfläche KF. Waagrechte Flächen sind in ihren tatsächlichen Abmessungen, schiefe in ihrer lotrechten Projektion auf eine horizontale Ebene zu messen. In Treppenhäusern, in Aufzugsschächten und in Ver- und Entsorgungsschächten wird die Geschossfläche bestimmt, wie wenn die Geschoss- decke durchgezogen wäre. Das gilt auch für Treppenaugen von einer maximalen Fläche von 5 m2. Andernfalls handelt es sich um einen Luftraum, der nicht zur Geschossfläche zählt. Vgl. Figur 1.2. Konstruktionsfläche KF Surface de construction SC AKF m2 Die Konstruktionsfläche ist die Grundrissfläche der innerhalb der Geschossfläche GF liegenden umschliessenden und innenliegenden Konstruktionsbauteile wie Aussen- und Innenwände, Stützen und Brüstungen. Einzuschliessen sind die lichten Querschnitte von Schächten und Kaminen sowie Tür- und Fensternischen, sofern sie nicht der Nettogeschossfläche zugeordnet sind. Bauteile wie versetzbare Trennwände und Schrankwände sind keine umschliessenden oder innenliegenden Konstruktionsbauteile im Sinne der Norm SIA 416. Trennwände und Schrankwände gelten als versetzbar, wenn der Fertigboden und die Fertigdecke durchgehend sind und eine Versetzung durch den Hauswart möglich ist. Verschliessbare Türnischen und Fensternischen mit Brüstungen zählen zur Konstruktionsfläche (Vgl. Fig. 1.3 und 1.4). Nettogeschossfläche NGF Surface nette SN ANGF m2 Die Nettogeschossfläche NGF ist der Teil der Geschossfläche GF zwischen den umschliessenden oder innenliegenden Konstruktionsbauteilen. Die Nettogeschossfläche gliedert sich in Nutzfläche NF, Verkehrsfläche VF Funktionsfläche FF. Die Flächen von versetzbaren Trennwänden, Schrankwänden sowie von Küchen- und Bad/WC-Möbel/Apparate zählen zur Nettogeschossfläche. Nicht verschliessbare Wandöffnungen zählen zur Nettogeschossfläche. Fensternischen zählen zur Nettogeschossfläche, wenn der Fertigboden durchgehend ist. (Vgl. Fig. 1.3 und 1.4) Nutzfläche NF Surface utile SU ANF m2 Die Nutzfläche ist der Teil der Nettogeschossfläche, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im weiteren Sinne dient. Sie gliedert sich in Hauptnutzfläche HNF, Nebennutzfläche NNF. Hauptnutzfläche HNF Surface utile principale SUP AHNF m2 Die Hauptnutzfläche HNF ist der Teil der Nutzfläche, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im engeren Sinn dient. Beispiele vgl. Anhang A Nebennutzfläche NNF Surface utile secondaire SUS ANNF m2 Die Nebennutzfläche NNF ist der Teil der Nutzfläche NF, welcher die Hauptnutzfläche zur Nutzfläche ergänzt. Sie ist je nach Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes zu definieren. Zu den Nebennutzflächen gehören z.B. im Wohnungsbau: - Waschküchen, - Estrich- und Kellerräume, - Abstellräume, - Fahrzeugeinstellräume, - Schutzräume, - Kehrichträume. Weitere Beispiele vgl. Anhang A Verkehrsfläche VF Surface de dégagement SD AVF m2 Die Verkehrsfläche VF ist der Teil der Nettogeschossfläche NGF, welcher ausschliesslich deren Erschliessung dient. Zur Verkehrsfläche gehören z.B. im Wohnungsbau die Flächen ausserhalb der Wohnung oder der Arbeitsräume liegender Korridore, Eingangshallen, Treppen, Rampen und Aufzugschächten. Weitere Beispiele vgl. Anhang A Funktionsfläche FF Surface d’installations SI AFF m2 Die Funktionsfläche FF ist jener Teil der Nettogeschossfläche NGF, der für gebäudetechnische Anlagen zur Verfügung steht. Zur Funktionsfläche gehören Fläche wie - Räume für Haustechnikanlagen, - Motorenräume für Aufzugs- und Förderanlagen; - Ver- und Entsorgungsschächte, Installationsgeschosse sowie Ver- und Entsorgungskanäle, - Tankräume. Weitere Beispiele vgl. Anhang A Fig. 1.2 Geschossfläche in Treppenhäusern, Aufzugsschächten und in Versorgungs- und Entsorgungsschächten, mit Treppenauge grösser 5 m2 Fig. 1.3 Zuteilung zur Konstruktions- bzw. Nettogeschossfläche: Türen, Wanddurchbrüche und versetzbare Trenn und Schrankwände (Grundrisse) Fig. 1.4 Zuteilung zur Konstruktions- bzw. Nettogeschossfläche:
Fensternischen (Schnitt)
1.1.2 Abmessungen
Bezugsgrösse Grandeur de référence Fläche von Gebäuden, Raumgruppen oder Räumen, welche zur Berechnung von flächenspezifischen Grössen verwendet wird. Diese dienen zur Spezifizierung, Charakterisierung und zum Vergleich von Gebäuden, Raumgruppen oder Räumen. Bilanzperimeter Périmètre de bilan Perimeter, welcher das Gebäude (oder die Gebäudeteile, für welche die Berechnung der Energiebilanz durchgeführt werden soll) inkl. die dazu- gehörigen Aussenanlagen vollständig umschliesst. Er definiert insbesondere die Abgrenzung gegen benachbarte Gebäude oder gegen Gebäudeteile, welche nicht in die Berechnung einbezogen werden sollen. Fassadenfläche Surface de la façade AF m2 Fläche der betreffenden Fassade mit Aussenabmessungen. Bei einer raumweisen Betrachtung wird die Fassade gemäss Ziffer 2.2.2 aufgeteilt. Vgl. auch Detailbestimmung in Ziffer 2.3.4 Fensterfläche Surface (aire) des fenêtres Aw m2 Als Fensterfläche gilt das lichte Mass der Wand- bzw. Dachöffnung. (Vgl. Fig. 1.5) Bei Vorhangfassaden ist das lichte Mass und damit die Fensterfläche nicht definiert. Daher wird die entsprechende Grösse nicht verwendet. Glasfläche Surface (aire) vitrée m2 Fläche der von innen sichtbaren lichtdurchlässigen Verglasung gegen aussen. Als lichtdurchlässig gilt eine Verglasung, wenn ihr Licht- Transmissionsgrad τ grösser als 10 % ist. Geschosshöhe Hauteur d’étage Höhe OK unterer Fertigboden – Höhe OK oberer Fertigboden. Lichte Raumhöhe hauteur fini d’étage m Höhe des Raumes von OK Fertigboden bis UK Fertigdecke. Bei Decken mit sichtbaren Balken wird zwischen den Balken gemessen. OK Fertigboden inkl. allfällige Doppelböden; UK Fertigdecke inkl. allfällige abgehängte Decken (vgl. Fig. 1.6). Die lichte Raumhöhe wird bei der Definition der Energiebezugsfläche als Kriterium verwendet. Thermische Hülle enveloppe thermique Die thermische Hülle setzt sich aus den Bauteilen zusammen, welche die beheizten und/oder gekühlten Räume allseitig und vollständig umschliessen. Vgl. Ziffer 2.2.1 Türfläche Surface (aire) des portes Ad Als Türfläche gilt das lichte Mass der Wandöffnung. Bei Vorhangfassaden ist das lichte Mass und damit die Türfläche nicht definiert. Daher wird die entsprechende Grösse nicht verwendet. Wärmebrücken ponts thermiques Wärmebrücken sind lokale Störungen des Wärmeflusses in der thermischen Hülle. Anstelle des eindimensionalen, senkrecht zur thermischen Hülle gerichteten Wärmeflusses ergibt sich bei Wärmebrücken ein zwei- oder dreidimensionaler Wärmefluss. Vgl. Ziffern 2.2.1.5 und 2.2.1.6 Fig. 1.5 Fenstermass (Schnitt und Grundriss) Fig. 1.6 Geschosshöhe und lichte Raumhöhe
1.1.3 Energetische Grössen
Brennwert (oberer Heizwert) Ho pouvoir calorifique supérieur Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung eines Wasserstoff enthaltenden Brennstoffes frei wird, wenn der bei der Verbrennung entstehende Wasserdampf kondensiert. Eigenenergieproduktion Production d’énergie sur site Innerhalb des Bilanzperimeters aus erneuerbaren Energien (mit Sonnenkollektoren, Sonnenzellen usw.) oder aus zugeführter Energie (z.B. mit Wärme-Kraft-Kopplung oder mit einer Wärmepumpe) produzierte Energie, die entweder innerhalb des Bilanzperimeters genutzt oder an den Handel zurückgeliefert wird. Die passive Nutzung der Sonnenenergie gilt nicht als Eigenenergieproduktion. Endenergie énergie finale Energie, die dem Verbraucher zur Umsetzung in Nutzenergie zur Verfügung steht. Dazu zählt die Energie, die von der letzten Stufe des Handels (inkl.nachbarliche Netze) geliefert wird (zugeführte Energie) und die am Standort gewonnene und benutzte Energie. Energieträger Agent énergétique Alle Energieformen, aus denen Nutzenergie direkt oder indirekt gewonnen werden kann. Als Träger von Endenergie kommen unter anderem in Frage: Holz, Koks, Heizöl, Erdgas, Elektrizität, Fernwärme, Sonnenenergie, Biogas, Windenergie und Umgebungswärme. Heizwert (unterer Heizwert) Hu pouvoir calorifique inférieur Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung eines Wasserstoff enthaltenden Brennstoffes frei wird, wenn der bei der Verbrennung entstehende Wasserdampf nicht kondensiert. Nutzenergie énergie utile Energie, die dem Verbraucher unmittelbar zur Verfügung steht, z. B. als Wärme im Raum oder als Warmwasser an der Zapfstelle. Wärmeverlustkoeffizient Coefficient de déperdition thermique H W/K Wärmeverlust vom beheizten Raum zur äusseren Umgebung, geteilt durch die Temperaturdifferenz zwischen dem beheizten Raum und der äusseren Umgebung. Der Begriff kann auch auf den Wärmefluss zwischen dem beheizten Raum und einem unbeheizten Raum bzw. zwischen einem unbeheizten Raum und der äusseren Umgebung angewendet werden. Zugeführte Energie énergie fournie Energie, die dem Verbraucher zur Umsetzung in Nutzenergie von der letzten stufe des Handels (inkl. nachbarliche Netze) geliefert wird. Massgebend ist er Bilanzperimeter. Wird vom Verbraucher Energie, welche er – z.B. aus erneuerbaren Energien oder mit Wärme-Kraft-Kopplung - erzeugt hat, dem Handel zurückgeliefert, wird die zurückgelieferte Energie von der gelieferten
Energie abgezogen. Der Energieinhalt brennbarer Energieträger bemisst sich nach ihrem Brennwert (oberer Heizwert).
1.2 Indizes
1.2.1 Indizes für die Geschossflächen
Für die Geschossflächen werden die Abkürzungen auch als Indizes verwendet.
1.2.2
1.3 Begriffe, Symbole und Einheiten
Bezeichnung Begriff Einheit Ab, Ath, Ainf Gebäudehüllfläche (Gebäude, energetisch, für Infiltration) m2 AE Energiebezugsfläche m2 Ath/AE Gebäudehüllzahl Ag, AF Glasfläche, Fassadenfläche m2 Ad, Aw Türfläche, Fensterfläche m2 AGF, ANGF, AKF Geschossfläche, Nettogeschossfläche, Konstruktionsfläche m2 Nutzfläche, Hauptnutzfläche, Nebennutzfläche m2 Verkehrsfläche, Funktionsfläche m2 Energiekennzahl MJ/m2; kWh/m2 Teilenergiekennzahlen für Betriebseinrichtungen, MJ/m2 Beleuchtung und Diverse Gebäudetechnik Teilenergiekennzahlen für Hilfsenergie Raumheizung und Warmwasser, Transport von Personen und Sachen und weitere gebäudetechnische Anlagen MJ/m2 Teilenergiekennzahlen für Lüftung/Klimatisierung, Lüftung, Kühlung und Befeuchtung MJ/m2 Teilenergiekennzahl Wärme, Raumheizung und Warmwasser MJ/m2 Glasanteil Wärmeverlustkoeffizient W/K Geschosshöhe, lichte Raumhöhe spezifischer Luftstrom durch die Gebäudehülle m3/(m2h) Glasflächenzahl
2 BAUTEILABMESSUNGEN
2.1 Plangrundlagen
2.1.1 In den Grundrissplänen, welche die Grundlage für bauphysikalische und energetische Berechnungen bilden, sind die Netto-Raummasse (Innenabmessungen der Netto-Geschossflächen) und die Masse der Konstruk- tionsflächen sowie die Masse der Öffnungen (Fenster, Türen und Wanddurchbrüche) anzugeben (vgl. Fig. 2.1). Zusätzlich sind die Aussenabmessungen der thermischen Hülle anzugeben.
2.1.2 In den entsprechenden Schnitten sind für jedes Geschoss die Geschosshöhe und die Stärke der einzelnen horizontalen Konstruktionselemente (Boden, Trenndecken, Dach) sowie das Niveau des Erdreichs anzugeben (vgl. Fig. 2.2). Zusätzlich sind die Aussenabmessungen der thermischen Hülle und die lichten Raumhöhen anzugeben. 2.1.3 In den Fassadenplänen sind die Gesamtmasse der Fassaden (Aussenmasse) und falls davon abweichend die Gesamtmasse der thermischen Hülle sowie die Masse der Öffnungen (Fenster, Türen etc.) und das Niveau des Erdreichs anzugeben (vgl. Figur 2.3) Fig. 2.1 Beispiel eines Grundrissplans Fig. 2.2 Beispiel eines Schnittes 15 Fig. 2.3 Beispiel eines Fassadenplans
2.2 Abmessungen für wärmetechnische Berechnungen
2.2.1 Thermische Hülle
2.2.1.1 Die thermische Hülle setzt sich aus den Bauteilen zusammen, welche die beheizten und/oder gekühlten Räume allseitig und vollständig umschliessen. Als beheizte resp. gekühlte Räume gelten alle Räume, welche auf eine Solltemperatur beheizt oder gekühlt werden. Die thermische Hülle muss zugleich wärmegedämmt und luftdicht sein. Wenn die Berechnung der Energiebilanz nur über einen Gebäudeteil erfolgt, wird dort, wo beheizte oder gekühlte Räume an beheizte oder gekühlte Räume ausserhalb des Bilanzperimeters anstossen, die thermische Hülle durch den Bilanzperimeter bestimmt.
2.2.1.2 Nicht beheizte oder gekühlte Räume können in die thermische Hülle einbezogen werden, zum Beispiel wenn das zu einer kleineren Fläche der thermische Hülle führt oder wenn dadurch Wärmebrücken vermieden werden können. Kriterium ist die Minimierung des Heizwärme- und Kühlbedarfs unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
2.2.1.3 Wenn bei einer vorgegebenen Situation nicht klar ist, welche Seite eines Raumes als thermische Hülle bezeichnet werden soll, wird sie durch die Fläche mit dem kleineren Wärmeverlustkoeffizienten H gelegt (vgl. Figur 2.4). Fig. 2.4 Lage der thermischen Hülle bei unbeheizten Räumen H1 Wärmeverlustkoeffizient zwischen unbeheizt und aussen H2 Wärmeverlustkoeffizient zwischen innen und unbeheizt
2.2.1.4 Nicht beheizte oder gekühlte Räume, welche innerhalb der thermische Hülle liegen, werden als „nicht aktiv beheizte oder gekühlte Räume“ bezeichnet zur Unterscheidung von den ausserhalb der thermischen Hülle liegenden unbeheizten Räumen. Beheizte, gekühlte und nicht aktiv beheizte oder gekühlte Räume füllen die thermischen Hülle vollständig aus.
2.2.1.5 Nicht aktiv beheizte Räume innerhalb der thermischen Hülle müssen luftdicht gegen aussen abgeschlossen sein. Das gilt insbesondere für Trocken- und Heizräume. Trockenräume innerhalb der thermischen Hülle müssen mit Raumluftwärmetrocknern oder mit Tumblern ausgerüstet sein. Bei Heizräumen in der thermischen Hülle muss die Verbrennungsluft direkt dem Brenner zugeführt werden.
2.2.1.6 Die thermische Hülle setzt sich aus flächigen Bauteilen zusammen. Alle Linien, welche zwei flächige Bauteile trennen, sind grundsätzlich als lineare Wärmebrücken zu betrachten. Der Bezugspunkt der linearen Wärmebrücken befindet sich an der Schnittstelle der Messebenen der beiden angrenzenden flächigen Bauteile. Punktuelle Störungen des Aufbaus eines Bauelementes werden als punktuelle Wärmebrücken behandelt.
2.2.1.7 Innerhalb eines Bauteils wiederholt vorkommende Wärmebrücken (Sparren, Lattungen, Befestigungsanker usw.) werden i.a. beim Wärmedurchgangskoeffizienten des betreffenden Bauteils berücksichtigt. Für Verbundelemente wie Fenster, Türen, Fassadenelemente usw. wird ein mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient über das Verbundelement berechnet oder gemessen.
2.2.2 Gebäudeweise Berechnungen
Bei gebäudeweisen Berechnungen werden die Flächen der Bauteile (Wände, Böden und Decken) und die
Längen der Wärmebrücken der thermischen Hülle mit Aussenabmessungen bestimmt. Bei aussen an die
thermischen Hülle anstossenden unbeheizten Räume gelten ebenfalls die Aussenabmessungen der
thermischen Hülle. Vgl. Figur 2.5.
2.2.3 Raumweise Berechnungen
Bei raumweisen Berechnungen werden die Bauteile der thermischen Hülle auf Grund der Mittelachsen der
Innenwände und der OK Geschossdecken aufgeteilt und den betreffenden Räumen zugeordnet. Beim Boden
gegen unbeheizte Räume oder Erdreich und bei einer auskragenden Geschossdecke wird die
Konstruktionsdicke dem entsprechenden Bauteil des darüber liegenden Raumes zugerechnet.
Die Summe der den Räumen zugeordneten Flächen muss gleich der Fläche der thermischen Hülle sein. Für
Innenbauteile (Innenwände und Innen-Geschossdecken) werden die Abmessungen durch die Aussenflächen
der thermischen Hülle und die Mittelachsen von Innenwänden und Innen-Geschossdecken bestimmt. Vgl.
Figur 2.6. Wenn für bestimmte Berechungen Räume zu Raumgruppen zusammengefasst werden, entfallen die Abgrenzungen zwischen den Räumen der gleichen Raumgruppe.
Fig. 2.5 Beispiel eines Grundrisses und einer Fassade bei gebäudeweiser Berechnung
Fig. 2.6 Beispiel eines Grundrisses und einer Fassade bei raumweiser Berechnung
2.3 Detailbestimmungen
2.3.1 Für die einzelnen Projektphasen gelten die dem jeweiligen Massstab entsprechenden Masse und Genauig- keiten. Bei ausgeführten Bauten ergeben sich die Flächen aus den Fertigmassen der begrenzenden Bauteile.
2.3.2 Grundsätzlich gilt die äusserste Ebene des Bauteils (Bedeckung) als Aussenabmessung. In Doppelfassaden mit Lufträumen von mehr als 10 cm Dicke gilt die innere Begrenzung des Luftraumes als Aussenabmessung. Das gilt auch für abgehängte Decken an der Untersicht von auskragenden Bauteilen. In Geschossdecken mit einer Erdbedeckung von mehr als 20 cm gilt UK Erdreich als Aussenabmessung. Vgl. Figur 2.7.
2.3.3 Runde Bauteile müssen mit geeigneten Näherungsformeln berechnet werden.
2.3.4 Balkonnischen, Gebäudevorsprünge usw. sind in ihrer vollen Abwicklung zu erfassen. Strukturierte Bauteile werden als ebene Flächen behandelt, sofern die effektive Oberfläche nicht mehr als + 30 cm von der als äusserste Hauptebene der Fassade definierten Fläche vor- oder zurückspringt. Vgl. Figur 2.8
Fig 2.7 Messebene der thermischen Hülle bei Doppelfassaden, hinterlüfteten Aussenwänden, abgehängten Decken an der Untersicht von auskragenden Bauteilen und bei erdüberdeckten Geschossdecken (Schnitte)
Fig. 2.8 Messebene der thermischen Hülle bei Balkonen und Gebäudevorsprüngen sowie bei strukturierten Bauteilen (Grundrisse)
BEZUGSGRÖSSEN
3.1 Allgemeines
3.1.1 Als Bezugsgrösse zur Spezifizierung oder Charakterisierung von Räumen, Raumgruppen oder Gebäuden dient die Fläche der betreffenden Räume, Raumgruppen oder Gebäude.
3.1.2 Bei Räumen und Raumgruppen wird die Nettogeschossfläche ANGF (Nutzfläche, Verkehrsfläche und/oder Funktionsfläche) als Bezugsgrösse verwendet.
3.1.3 Bei ganzen Gebäuden wird die Geschossfläche AGF als Bezugsgrösse verwendet. Ein Spezialfall einer solchen Bezugsgrösse ist die Energiebezugsfläche AE gemäss Ziffer 3.2.
Wenn die Geschossfläche als Bezugsgrösse für Teile eines Geschosses angewendet wird, wird die zwischen
den beiden Teilen liegende Konstruktionsfläche hälftig geteilt. Konstruktionsflächen AKF, welche die thermische Hülle bilden, werden immer ganz zur Energiebezugsfläche gemäss Ziffer 3.2 gezählt .
3.2 Energiebezugsfläche
3.2.1 Ermittlung der Energiebezugsfläche
Die Energiebezugsfläche AE ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen AGF, die innerhalb der thermischen Hülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist. Bei einer mehrfachen Nutzung des Raumes ist für die Zuordnung zur Energiebezugsfläche massgebend, ob eine Nutzung vorhanden ist, welche ein Beheizen oder Klimatisieren erfordert. In den Ziffern 3.2.2 und 3.2.3 wird auf Grund der Flächenklassierung nach SIA 416 genau definiert, welche Flächen zur Energiebezugsfläche gehören. Vgl. Fig. 3.1. Fig. 3.1 Schema der zur Energiebezugsflächen gehörenden Geschossflächen
3.2.2 Flächen, die zur Energiebezugsfläche zählen
Zur Energiebezugsflächen zählen die Hauptnutzflächen AHNF , die Verkehrsflächen AVF und die Flächen der Sanitärräume und Garderoben (Teile der Nebennutzflächen ANNF), sofern diese Flächen innerhalb der
thermischen Hülle liegen. Das gilt auch, wenn sie nicht beheizt sind. Teile dieser Flächen mit einer Raumhöhe kleiner als 1.0 m zählen nicht zur Energiebezugsfläche (vgl. Figur 3.2). In Abweichung von Ziffer 3.2.3 gehören Ver- und Entsorgungsschächte und Abstellräume kleiner 10 m2, welche von Räumen,die zur Energiebezugsfläche zählen, oder von der thermischen Hülle umgeben sind, zurEnergiebezugsfläche. Fig. 3.2 Energiebezugsfläche in Dachgeschossen
3.2.3 Flächen, die nicht zur Energiebezugsfläche zählen
Nicht zur Energiebezugsfläche zahlen die Nebennutzflächen ANNF (ausser Sanitärräume und Garderoben) und die Funktionsflächen AFF, auch wenn sie innerhalb der thermischen Hülle liegen und beheizt sind. Ausnahme siehe Ziffer 3.2.2.
3.3 Gebäudehüllfläche
3.3.1 Die gesamte Gebäudehüllfläche Ab ist die Fläche der thermischen Hülle (Aussenabmessungen). Sie setzt sich zusammen aus den Flächen gegen aussen, gegen unbeheizte Räume und gegen Erdreich sowie gegen allfällige benachbarte beheizte Räume.
3.3.2 Bei der Berechnung der thermischen Gebäudehüllfläche Ath werden die Flächen gegen unbeheizt und gegen Erdreich mit ihren jeweiligen Reduktionsfaktoren gemäss SIA 380/1 multipliziert. Flächen gegen benachbarte beheizte Räume werden nicht mitgezählt. Vgl. Figur 3.3. Die thermische Gebäudehüllfläche wird verwendet zur Bestimmung der Gebäudehüllzahl Ath/AE gemäss Ziffer 5.3.
3.3.3 Bei der Berechnung der Gebäudehüllfläche Ainf zur Bestimmung der Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle gemäss SIA 180 werden Flächen gegen Erdreich nicht mitgezählt (vgl. Fig. 3.4).In der ISO-Norm 9972 „Bestimmung der Luftdichtheit der Gebäudehülle –Differenzdruckmethode“ werden
Innenabmessungen verwendet, gemäss SIA 180 aber ausdrücklich Aussenabmessungen.
Fig. 3.3 Gebäudehüllfläche Ath zur Bestimmung der
Fig. 3.4 Gebäudehüllefläche Ainf zur Bestimmung Gebäudehüllzahl der Luftdurchlässigkeit
ENERGIEKENNZAHL
4.1 Gesamt-Energiekennzahl
4.1.1 Die Energiekennzahl E ist ein Mass für den spezifischen Energieverbrauch eines Gebäudes, wie er sich aus dem Zusammenwirken des Baukörpers und der Gebäudetechnikanlage ergibt. Sie ist gleich der gesamten,
einem Gebäude während eines Jahres zugeführte Energie geteilt durch die Energiebezugsfläche AE des
Gebäudes. Eigenerzeugte Energie, die an den Handel zurückgeliefert wird, wird von der gelieferten Energie in Abzug gebracht.
4.1.2 Der Energieinhalt von Brenn- und Treibstoffen bemisst sich nach dem Brennwert (oberer
Heizwert)Ho.
4.1.3 Zur Berücksichtigung ihrer Wertigkeit können die Energieträger gewichtet werden. Die Gewichtung kann gemäss prEN 15203 auf Grund des Primärenergiefaktors, der Emissionen, insbesondere des CO2-Ausstosses, oder der Kosten erfolgen.
4.1.4 Um Energiekennzahlen verschiedener Gebäude vergleichbar zu machen, müssen für die Berechnungbei Neubauten standardisierte Annahmen über das Klima, die Betriebsweise und die Nutzung getroffen werden.
4.1.5 Bei bestehenden Gebäuden werden die gemessenen Verbrauchswerte mit der Berechnung unter Annahmen der effektiven Werte für das Klima während der Messperiode, die Betriebsweise und die Nutzung verglichen. Bei wesentlichen Abweichungen müssen alle der Berechnung zu Grunde liegenden Annahmen überprüft und allenfalls angepasst werden. Zum Vergleich mit Energiekennzahlen anderer Gebäude wird anschliessend der Verbrauch unter den standardisierten Annahmen berechnet. Falls die Energiekennzahl zur Vorhersage des Verbrauchs verwendet wird, wird sie auf das mittlere Klima umgerechnet . Eine detaillierte Beschreibung der Verfahren ist in prEN 15203 enthalten.
4.2 Teilenergiekennzahlen nach Verwendungszweck
4.2.1 Die Energiekennzahl kann als Summe der Teilenergiekennzahlen nach Verwendungszweck dargestellt werden.
4.2.2 Zu den einzelnen Verwendungszwecken gehören immer auch die entsprechenden elektrischen Hilfs-
aggregate, wie Betriebsgeräte, Steuerungen, Pumpen usw. (Ausnahme Hilfsenergie für Raumheizung und
Warmwasser).
4.2.3
Die Verwendungszwecke werden wie folgt definiert: Verwendungszweck Definition Beleuchtung Beleuchtung von Innen- und Aussen-Räumen (Raumbeleuchtung, Dekorationsbeleuchtung, Sicherheits- und Notbeleuchtung, Aussenbeleuchtung usw.). Betriebseinrichtungen Berieb der Geräte, welche dem Betrieb der Räume dienen, in welchen sie installiert sind oder welche diesen Räumen zugeordnet werden können (ohne Beleuchtung und Lüftung/Klimatisierung). Diverse Gebäudetechnik Hilfsenergie für Raumheizung und Warmwasser, Transport von Personen und Sachen und weitere gebäudetechnische Anlagen. Hilfsenergie für Raumheizung und Warmwasser Betrieb der elektrischen Hilfsaggregate für die Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Abgabe von Raumwärme und Warmwasser, welche auch
bei nicht elektrischer Wärmeerzeugung notwendig oder anwendbar sind,
wie Pumpen, Brenner, elektrische Begleitheizungen usw.
2 Standardisierte Annahmen über die Betriebsweise und Nutzung von Gebäuden sind in SIA 380/1 festgehalten.
Annahmen für Raumnutzungen sind im Merkblatt SIA 2025 Nutzungsbedingungen [1] angegeben.
Transport von Personen und Waren Transport von Personen und Waren (Waren- und Personen-Aufzüge,
Rolltreppen, Speditionseinrichtungen usw.) Weitere gebäudetechnische Anlagen
Sicherheitsanlagen, Schliessanlagen, Überwachungskameras, Brandschutzanlagen, Frostschutzheizungen. Lüftung/Klimatisierung Lüftung, Kühlung und Befeuchtung. Lüftung Luftförderung in mechanischen Lüftungsanlagen (Zu- und Abluft-Ventilaroren, Antriebe für die Wärmerückgewinnung, Förderpumpen usw.). Zum Elektrizitätsbedarf Lüftung gehören auch die Auswirkungen der luftseitigen Druckverluste der Komponenten für die Kühlung, Be- und Entfeuchtung sowie Erwärmung der geförderten Luft. Kühlung und Entfeuchtung der Raumluft (Kältemaschinen, Förderpumpenfür Kühlmittel- und Wasserkreisläufe, Antriebe und Ventilatoren für Rückkühlung usw.). Bei Absorptionskältemaschinen zählt nur die für den Betrieb notwendige elektrische Energie zum Elektrizitätsbedarf Kühlung. Befeuchtung der Raumluft. Die nicht elektrische Erzeugung von Dampf für die Befeuchtung zählt nicht zum Elektrizitätsbedarf für die Befeuchtung. Wärme Elektrische Erzeugung von Raumwärme und elektrische Wassererwärmung. Wärme für Raumheizung Elektrische Erzeugung von Raumwärme (Elektroheizungen, Wärmepumpen, elektrische Lufterhitzer usw. ohne elektrische Hilfsenergie für die Speicherung, Verteilung und Abgabe von Raumwärme). Wärme für Warmwasser Elektrischen Wassererwärmung (Wassererwärmer, Wärmepumpen usw. ohne elektrische Hilfsenergie für die Speicherung, Verteilung und Abgabe von Warmwasser).
4.3 Teilenergiekennzahlen nach Energieträger
Die Energiekennzahl kann auch als Summe der Teilenergiekennzahlen nach Energieträger dargestellt
werden. Für die zugeführte Energie können die folgenden Energieträger unterschieden werden:
– Holz
– Kohle
– Heizöl
– Erdgas, Flüssiggas
– Elektrizität
– Fernwärme, Nahwärme.
4.4 Energiebilanz mit Eigenproduktion
4.4.1 Die Energiebilanz mit Eigenproduktion wird gemäss Tabelle 4.1 dargestellt. Nicht zutreffende Zeilen und Spalten können weggelassen werden und zusätzliche Zeilen oder Spalten können eingefügt werden. Alle Angaben erfolgen auf der Stufe Endenergie. Vgl. prEN 15203.
Tabelle 4.1 Energiekennzahl aufgeteilt in Teilenergiekennzahlen nach Energieträger und Verwendungszweck Energieträger Energie aus Eigenproduktion Holz Kohle Heizöl Erdgas, Flüssiggas Elektrizität Betriebseinrichtungen Beleuchtung Lüftung/Klima Diverse Gebäudetechnik Raumheizung Verwendungszwecke Warmwasser
Endenergie
solar thermische Produktion photovoltaische Produktion/Windgenerator Wärme-Kraft-Kopplung
Eigenproduktion Wärmepumpe Teilenergiekennzahlen nach Energieträger Gewichtungsfaktoren
Teilenergiekennzahlen (gewichtet)
4.4.2 Zugeführte Energien (Holz, Kohle, Heizöl, Erd/Flüssiggas, Elektrizität, Nah- oder Fernwärme), welche für einen der Verwendungszwecke eingesetzt werden, werden in den entsprechenden Zellen (hellbraun) eingesetzt. Von der Wärme-Kraft-Kopplung und der Wärmepumpe verbrauchte zugeführte Energien und die elektrische Hilfsenergie für die solarthermische Produktion werden in den entsprechenden Zellen (hellblau) eingetragen. Die eigenproduzierte Energie wird in den entsprechenden Zellen (hellgrün) als negativer Wert eingetragen. Die eigenproduzierte Energie, welche für einen bestimmten Verwendungszweck eingesetzt wird, wird in den hellgelben Zellen als positiver Wert angegeben.
4.4.3 Wenn bei kombinierter Produktion (z.B. kombinierte Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser) die Zuordnung der Verluste auf die Verwendungszwecke nicht bekannt ist, können diese proportional zum Nutzenergiebedarf zugeteilt werden. Wenn die Aufteilung der eigenproduzierten Energie auf die Verwendungszwecke (z.B. Wärme aus Solarenergie für Raumheizung und Warmwasser oder Elektrizität aus Wärme-Kraft-Kopplung für Betriebseinrichtungen, Beleuchtung, Lüftung/Klima usw.) nicht bekannt ist, kann die Aufteilung ebenfalls proportional zum betreffenden Nutzenergiebedarf erfolgen. Die Verluste der Wärme- Kraft-Kopplung werden der erzeugten Wärme zugerechnet.
4.4.4 Die Teilenergiekennzahlen nach ungewichteten Energieträgern sind gleich der Summe der darüber liegenden Zellen. Für eigenproduzierte Energien ist der Wert null oder negativ (Rücklieferung). Rückgelieferte Elektrizität oder Wärme kann von der gelieferten Elektrizität bzw. Wärme in Abzug gebracht werden. Durch Multiplikation
mit den Gewichtungsfaktoren ergeben sich die gewichteten Teilenergiekennzahlen (unterste Zeile).
4.4.5 Die Teilenergiekennzahlen nach Verwendungszweck (rechte Spalte) sind gleich der gewichteten Summe der links stehenden Zellen. Für die Gewichtung werden die Gewichtungsfaktoren der zweituntersten Zeile
verwendet. Für die eigenproduzierte Energie ergibt sich ein negativer Wert.
4.4.6 Die Zelle in der rechten unteren Ecke stellt die gewichtete Gesamt-Energiekennzahl dar. Sie ist gleich der Summe der Zellen der untersten Zeile und gleich der Summe der Zellen der rechten Spalte.
WEITERE KENNZAHLEN
5.1 Glasanteil
Der Glasanteil fg eines Gebäudes, einer Fassade oder eines Raumes ist gleich dem Verhältnis der Summe
der lichtdurchlässigen Glasflächen Ag zur Summe der Fassaden AF. bzw zur betreffenden Fassadenfläche.
Bei der Bestimmung des Glasanteils pro Raum wird die Fassade gemäss Ziffer 2.2.2 auf die Räume
aufgeteilt. Der Glasanteil kann auch auf Dachflächen mit Dachfenstern angewendet werden. Der Glasanteil
wird verwendet zur Beurteilung des Risikos von thermischen Behaglichkeitsproblemen von Gebäuden oder
Räumen [2].
5.2 Glasflächenzahl
Die Glasflächenzahl zg eines Raumes ist gleich dem Verhältnis der lichtdurchlässigen Glasfläche Ag zur
Nettogeschossfläche ANGF des Raumes. Sie wird verwendet zur Beurteilung des Risikos von thermischen
Behaglichkeitsproblemen in Räumen.
5.3 Gebäudehüllzahl
Die Gebäudehüllzahl Ath/AE eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils ist gleich dem Verhältnis der
Gebäudehüllfläche Ath zur Energiebezugsfläche AE. Sie charakterisiert die Kompaktheit des Gebäudes. Sie
wird in SIA 380/1 verwendet zur Bestimmung der Grenzwerte des Heizwärmebedarfs.
Anhang A Zuordnung von Räumen zu den Flächen nach SIA 416 (informativ)
Die folgenden Raumbezeichnungen lehnen sich an die Norm DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau [ 4] an.
HNF Hauptnutzflächen
Wohnen und Aufenthalt:
Wohnräume (inkl. Küchen und Sanitärräume), Gemeinschaftsräume, Pausenräume, Warteräume, Speise-
räume, Haftzellen
HNF2
Büroarbeit:
Büroräume, Grossraumbüros, Besprechungsräume, Konstruktionsräume, Schalterräume,
Bedienungsräume, Aufsichtsräume, Bürotechnikräume
HNF3
Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente:
Werkhallen, Werkstätten, Labors, Räume für Tierhaltung und Pflanzenzucht, gewerbliche Küchen,
Sonderarbeitsräume
Lagern, Verteilen, Verkaufen:
Lagerräume, Archive, Sammlungsräume, Kühlräume, Annahme- und Ausgaberäume, Verkaufsräume, Aus-
stellungsräume
Bildung, Unterricht und Kultur:
Unterrichtsräume, Übungsräume, Bibliotheksräume, Sporträume, Versammlungsräume (Kino, Theater,
Aulen, Mehrzweckhallen), Bühnen- und Studioräume, Schauräume (für Museen, Galerien,
Kunstausstellungen usw.), Sakralräume
Heilen und Pflegen:
Räume mit medizinischer Ausstattung, Räume für operative Eingriffe, Räume für Strahlendiagnostik und
Strahlentherapie, Räume für Physiotherapie und Rehabilitation, Bettenräume in Krankenhäusern, Pfleg-
heimen, Heil- und Pflegeanstalten
NNF Nebennutzflächen
Sanitärräume, Garderoben, Abstellräume, Fahrzeugabstellflächen, Fahrgastflächen ((Bahnsteige,
Flugsteige inkl. dazugehörige Zugänge, Treppen und Rollsteige), Räume für zentrale Technik (Räume in
Kraftwerken, Kesselhäusern, Müllverbrennungsanlagen usw.), Schutzräume (Räume für den zivilen
Bevölkerungsschutz, auch wenn zeitweilig anders genutzt)
FF Funktionsflächen
Räume für betriebstechnische Anlagen für die Ver- und Entsorgung des Bauwerkes selbst, inkl. der
unmittelbar zum Betrieb gehörigen Flächen für Brennstoffe, Löschwasser, Abwasser und Abfallbeseitigung,
Hausanschlussräume, Installationsräume, -schächte und -kanäle.
VF Verkehrsflächen
Verkehrserschliessung und –sicherung: Flure, Hallen, Treppen, Schächte für Förderanlagen,
Fahrzeugverkehrsflächen
Anhang B Brenn- und Heizwerte der Energieträger (informativ)
Tabelle B.1
Brenn- und Heizwerte von Energieträgern
Energieträger
Dichte
Heizwert Hu
Brennwert Ho
Hu/Ho
kg/l
MJ/kg
kWh/kg
MJ/kg
kWh/kg
Erdölprodukte:
- Rohöl
- Heizöl extra leicht
- Heizöl schwer
- Petrolkoks
- Propan
- Butan
- Benzin
- Diesel
- Flugtriebstoffe
Kohle:
- Steinkohle
- Braunkohle
Holz1:
- Stückholz lufttrocken
- Holzschnitzel
- Holzkohle
- Pellets
02 Jan 2010
13:59:25
Gross Michael

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